Regelungen zu Coronazeiten
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Seit 21. Mai 2021 dürfen Gäste wieder bei uns übernachten, seit 1.4.2022 gilt dabei unsererseits weder 2G noch 3G, auch Masken müssen nicht mehr getragen werden. |
Behördliche Grundlagen unserer Coronaregeln
Die Regeln beruhen auf den Rechtsgrundlagen des Bayr. Gesundheitsministeriums und sind abgeleitet aus der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. Apr 2022 (
16. BayIfSMV) (aktualisierte Fassung vom 3.3.2022) sowie dem
Rahmenkonzept Beherbergung des Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege. Diese Verordnung gilt bis 30. Apr 2022.